1. Allgemeines Alle Vertragsabschlüsse beruhen, sofern nichts anderes vereinbart ist, auf den nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie werden vom Auftraggeber mit der Auftragserteilung, spätestens aber mit der Annahme der ersten Lieferung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsbeziehung. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers sind für uns nicht verbindlich bzw. nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich anerkannt werden
2. Angebot, Vertragsabschluß Von uns erteilten Angebote sind freibleibend. Ein Kaufvertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande oder aber durch Ausführung des Auftrages.
3. Preise, Zahlungsbedingungen 3.1 Der Berechnung werden die am Tage der Auftragsannahme geltenden Preise und Bedingungen zugrunde gelegt. Die Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer ab Lager Speyer. Für jeglichen Auftragswert berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von Euro 6,50 netto ( bis 30kg ). Unsere Zahlungsfristen laufen ab Rechnungsdatum. 3.2 Unsere Rechnungen sind Zahlbar: innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum. 3.3 Ein Zahlungsverzug bewirkt Verzugszinsen in Höhe von 3% p.a. über dem Diskontsatz der Europäischen Zentralbank zu unseren Gunsten. Als Zahlungseingang für Banküberweisungen und Schecks gilt der Tag der Bank-Gutschrift. Gerät der Auftraggeber mit Zahlungen in Verzug, haben wir das Recht, die sofortige Zahlung sämtlicher noch offenen Rechnungen zu verlangen. Weitere Warenlieferungen erfolgen dann erst nach Ausgleich bestehender Forderungen.
4. Lieferung 4.1 Alle Lieferungen innerhalb Deutschlands erfolgen nach unserer Bearbeitungspauschale von Euro 7,50 netto (bis 30 kg). Entstehende Mehrkosten durch gewünschte Anlieferzeiten des Auftraggebers oder Überschreitung pro Sendung von 30 kg, werden dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt. 4.2 Wir versenden auf Gefahr des Auftraggebers, eine Transportversicherung wird von uns nur auf Anweisung und Kosten des Auftraggebers abgeschlossen,
5. Eigentumsvorbehalt 5.1 Die von gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Begleichung unserer Forderungen an den Auftraggeber. Verpflichtungen aus Schecks gelten erst nach Einlösung und Gutschrift als getilgt. 5.2 Alle Ansprüche des Auftraggebers aus einem Verkauf der von uns gelieferten Ware werden bereits jetzt in voller Höhe an uns abgetreten und zwar bis zum völligen Ausgleich sämtlicher Forderungen aus Warenlieferungen von uns. Dies gilt auch für Waren aus anderen Aufträgen. | | 6. Lieferverzug Bei Lieferverzug ist der Auftraggeber erst nach einer angemessenen Nachfrist zur Stornierung des Auftrages berechtigt. Ersatz entgangenen Gewinns kann er nicht verlangen. Wir haften lediglich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
7. Annahmeverzug Nimmt der Auftraggeber die Ware nicht an, so sind wir berechtigt, ohne besonderen Nachweis 20% der Vertragsumme als Entschädigung zu fordern. Wir behalten uns vor, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen.
8 Gewährleistungen 8.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich zu überprüfen. Dabei festgestellte Mängel sind sofort nach Erhalt der Ware , aber spätestens am folgenden Arbeitstag schriftlich unter Angabe von Bestelldaten und Chargenbezeichnung mitzuteilen. Unsere Gewährleistung beschränkt sich auf Ersatzlieferung auf unsere Kosten innerhalb angemessener Frist. 8.2 Unsere Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. 8.3 Haftung und Gewährleistung sind grundsätzlich ausgeschlossen, wenn die Ware nicht für die in der Gebrauchsinformation angegebenen Zwecke und gemäß den angegebenen Methoden verwendet wird. 8.4 Eine Haftung gegenüber Dritten ist, sofern gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
9. Rücksendung Von uns gelieferte Ware darf vom Auftraggeber nur zurückgesandt werden, wenn unser schriftliches Einverständnis zur Rücknahme vorliegt. Rücksendungen ohne vorherige Vereinbarung zwischen uns dem Auftraggeber werden auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers an diesen zurückgesandt.
10. Datenschutz Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass übermittelte Daten, die uns im Rahmen der Geschäftsbeziehung zugehen, gespeichert und verarbeitet werden.
11. Schriftform Mündliche Vereinbarungen müssen schriftlich bestätigt werden, um Gültigkeit zu erlangen.
12. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus diesem Abkommen und seiner Durchführung entstehenden Differenzen ist Speyer. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte ein Teil des Vertrages oder dieser AGB unwirksam sein, wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages und der AGB im übrigen nicht berührt. |